• Krankmeldungen

    • Abmeldungen

    • Erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen bis 7:30 Uhr vom Unterricht abgemeldet werden. Kontaktieren Sie dazu bitte das Sekretariat telefonisch (Anrufbeantworter). Dieses wird dann umgehend die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer informieren.

       

      Information zum Schulsport:

      Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß unseren Richtlinien Kinder unter bestimmten Voraussetzungen vom Schulsport befreit werden können:

      1. Kurzzeitige Befreiung (bis zu einer Woche): Kinder können mit einem schriftlichen Attest der Eltern für einen Zeitraum von bis zu einer Woche vom Schulsport befreit werden.
      2. Längerfristige Befreiung (über eine Woche): Wenn eine längere Befreiung vom Schulsport erforderlich ist, ist ein schriftliches Attest eines Haus- oder Facharztes notwendig.
      3. Amtsärztliches Attest nach vier Wochen: Nach einer ununterbrochenen Befreiungsdauer von vier Wochen ist ein amtsärztliches Attest erforderlich.

      Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen kein Schmuck oder Ohrringe getragen werden dürfen. Ohrringe können auch nicht abgeklebt werden und müssen vor der Teilnahme am Sportunterricht vom Kind oder von den Eltern entfernt werden. Sollten Schülerinnen und Schüler Schmuck tragen, der nicht eigenständig entfernt werden kann, oder keine sportgerechte Kleidung dabei haben, werden ihnen vom Lehrer alternative Aufgaben zugewiesen. Diese Aufgaben können während des Sportunterrichts erledigt werden (z. B. im Unterricht einer anderen Klasse).

       

      Für Fragen oder zur Organisation von Befreiungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.