Freistellung
Freistellung vom Unterricht
Ein Schüler oder eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch freigestellt werden. Die Freistellung ist durch die Sorgeberechtigten rechtzeitig und schriftlich bei der Schule zu beantragen.
Formular Antrag auf Freistellung: Freistellung.pdf
Freistellungsgründe sind:
- Konfessionsgründe, z.B. Taufe, Konfirmation
- wichtige persönliche oder familiäre Gründe, z.B. Eheschließung, Todesfall
- Teilnahme an sportlichen und wissenschaftlichen Wettbewerbe
- Teilnahme an Heilkuren, wenn sie von einer Krankenkasse befürwortet sind
Zuständig für die Entscheidung über Freistellung von bis zu 2 Tagen ist die Klassenlehrkraft und von mehr als zwei Tagen die Schulleitung.
Der versäumte Unterrichtsstoff muss nachgearbeitet werden. Dies liegt in der Verantwortung der Eltern.
Anträge auf Freistellen sind auf Antrag mit allen Unterlagen (z.B. Kurbestätigung) bei der Klassenleitung oder Schulleitung einzureichen.