Hausordnung
Die Schule gehört uns und wir wollen uns hier wohl fühlen.
Deshalb achten wir auf eine kameradschaftliche Atmosphäre, Sauberkeit und Ordnung.- Der Einlass für die 1. Stunde erfolgt 7.10 Uhr. Ab 7.30 Uhr bis 11.05 Uhr sind aus Sicherheitsgründen alle Türen der Grundschule geschlossen.
- Die erste Unterrichtsstunde beginnt 7.30 Uhr. Bis zum Unterrichtsbeginn bereiten wir uns am Platz auf den Unterricht vor. Alle benötigten Materialien liegen zum Unterrichtsbeginn auf dem Platz.
- Pausen dienen der Erholung und der persönlichen Vorbereitung auf den Unterricht. Wir achten auf Sauberkeit und sind für die Ordnung in unserem Zimmer verantwortlich. Im Schulhaus wird nicht gerannt.
- Die Frühstückspause findet von 9.00 Uhr bis 9.15 Uhr statt.
- Von 10.00 Uhr bis 10.20 Uhr und von 11.05 Uhr bis 11.25 Uhr können sich die Kinder an der frischen Luft erholen. Unsere Pausenluchse unterstützen die Aufsicht bei ihrer Arbeit. Die aufsichtsführenden Lehrkräfte entscheiden bei schlechtem Wetter über die Spielbereiche im Hausflur. Beauftragte Kinder überwachen selbstständig die Herausgabe von Kleinspielgeräten.
- Die Mittagspause findet für Kinder, die bis zur 6. Stunde Unterricht haben, von 11.05 Uhr bis 11.25 Uhr statt. Alle anderen nehmen ihr Essen gemeinsam mit ihrer Hortgruppe (nach dem Unterricht) ein.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde räumen wir den Platz auf, stellen den Stuhl hoch und achten darauf, dass kein Papier im Zimmer herumliegt. Das Schulhaus wird nach dem Unterrichtsende verlassen. Hortkinder melden sich in den Horträumen
- Jede Klasse beteiligt sich an der Ausgestaltung der Schule.
- Alle Unfälle müssen sofort durch den Schüler selbst oder durch die Familie der Schule mitgeteilt werden..
- Wertintensive Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Für andere Fundsachen gibt es einen Ablageort gegenüber dem Sekretariat.
- Gegenstände, die nicht zum Schulbedarf gehören, sind nicht sachschadenversichert. Ebenso Dinge, die andere stören oder verletzen können, dürfen nicht mitgebracht werden. Andernfalls werden solche Gegenstände einbehalten und erst nach Rücksprache mit den Eltern wieder ausgehändigt.
- Es besteht ein Nutzungsverbot von mitgebrachten elektrischen Geräten während der Schulzeit.
- Verursachen Schüler Schäden an Gebäuden, Inventar oder Eigentum der Schule bzw. anderer Schüler werden an die Eltern Schadenersatzforderungen gestellt.